Die Bebauung und Verwaltung der unbebauten Flächen obliegt den öffentlichen Behörden und hat oft eine schnelle Bauentwicklung zur Folge, die nicht immer voll dem Städtebaurecht entspricht.
Dieses Gebiet umfasst zahlreiche Seiten: Erteilung der Baugenehmigungen für Einzelunternehmer und Siedlungskomplexe, Aufstellung der PLU, Enteignungsverfahren aus Gemeinnützungsgründen, Flurbereinigung, Umweltschutz.
Die grosse Menge an gesetzgebenden Texten und Regelungen verbunden mit einer Vielfalt von Rechtssprechungen stellen eine Quelle gesetzlicher Unsicherheit dar.
Die Kanzlei Arrue,Duflot & Associés bringt Ihnen ihre Erfahrung zu den verschiedenen Aspekten des Städtebaurechts bei und erteilt Ihnen gezielte Ratschläge.Falls eine gütliche Regelung des Rechtsstreits nicht möglich ist, übernimmt die Kanzlei die Einleitung von Verfahren vor dem Gericht und dem Verwaltungsgericht.